Es freut mich, Ihnen einen weiteren Newsletter von VIALEX Rechtsanwälte AG über die aktuelle Rechtsprechung zum Vorsorgerecht zustellen zu dürfen. Ziel unseres Newsletters ist es, Sie schnell und praxisnah über aktuelle Fälle zu informieren und auch den erforderlichen Handlungsbedarf aufzuzeigen. Wir hoffen, Sie damit in Ihrer Arbeit auf unkomplizierte Weise unterstützen zu können.
Freundliche Grüsse
Erich Peter
Begünstigung
Testamentarische Erbeneinsetzung alleine genügt nicht
Eine Lebensgemeinschaft bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Lebenspartner auch begünstigt werden soll. Aus einer letztwilligen Verfügung, mit welcher die Lebenspartnerin des Versicherten (bloss) als Erbin eingesetzt worden ist, lässt sich kein berufsvorsorgerechtlicher Begünstigungswillen ableiten (9C_284/2015, mehr ...).
Verjährung
Nachforderung Beitragszahlung beim Arbeitnehmer
Das Nachforderungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bezüglich dessen Anteil an den BVG-Beiträgen stützt sich auf Art. 66 Abs. 3 BVG. Die periodischen Ansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Monates, in welchem die Beiträge zu entrichten gewesen wären (Art. 41 Abs. 2 BVG) (9C_720/2015, mehr ...).
Rückforderung der Altersleistung von den Erben
Die relative und die absolute Frist von Art. 35a Abs. 2 BVG sind als Verjährungsfristen im obligationenrechtlichen Sinne (und nicht als Verwirkungsfristen) zu verstehen. Durch geleistete Teilzahlungen an die Pensionskasse anerkennt der Schuldner deren Forderung und unterbricht die relative Verjährungsfrist (9C_563/2015, mehr ...).
First Swiss | Nachtrag
Bestätigung der Strafurteile
Das Bundesgericht hat die Strafurteile des Obergerichts des Kantons Zug gegen zwei Stiftungsräte der Sammelstiftung First Swiss bestätigt. Beide Stiftungsräte wurden am 31. März 2016 der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung schuldig gesprochen und zu vier Jahren und vier Monaten resp. 4 Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt (6B_908/2015 und 6B_846/2015).
Einziehung, Beschlagnahme und Verwertung
Die Sammelstiftung First Swiss führt zudem Beschwerde gegen das Urteil der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Zug vom 30. Juli 2015, in welchem dieses die Beschlagnahme des Verwertungserlöses einer Liegenschaft teilweise aufhob. Das Bundesgericht entschied am 31. März 2016, dass der Anspruch auf Verwertung dem Sicherheitsfonds und nicht der Sammelstiftung zusteht. Der Sicherheitsfonds hat nämlich Insolvenzleistungen in der Höhe von CHF 33 Mio. erbracht und sich die Verantwortlichkeitsansprüche der Sammelstiftung First Swiss abtreten lassen (6B_928/2015).
Den ausführlichen Newsletter mit einer Beschreibung des Sachverhalts, des Entscheides und einem Link zum Urteil, sowie einer Empfehlung zu einem allfälligen Handlungsbedarf, können sie hier herunterladen.